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WOHNRAUM
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Leistungsbilanz

#MissionWohnraum +
Geförderter Wohnbau +
Wohnreform 2025 +

Die am 6. Juni 2025 vom Landtag genehmigte Wohnreform ist die größte Reform im Bereich Wohnbau seit Jahrzehnten und bietet ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Schaffung und Sicherung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung. Dabei wurden zum einen bestehende Förderschienen optimiert, indem sie entbürokratisiert, leichter zugänglich gemacht und finanziell aufgestockt wurden. Dazu gehören insbesondere die Reform des Bausparens und die Neuregelung der Beiträge für Kauf, Bau und Sanierung der Erstwohnung. Zum anderen wurden neue Fördermöglichkeiten geschaffen: allen voran das Modell des gemeinnützigen Mietwohnbaus als neue, dritte Säule am Mietmarkt sowie das begünstigte Darlehen, welches die klassische Wohnbauförderung und das Bausparen ergänzt und mit diesen kombinierbar ist. Zum Schutz des lokalen Marktes wird neue Wohnkubatur zu 100 Prozent für Ansässige reserviert, während gleichzeitig intensivierte, flächendeckende Kontrollen mit der Finanzpolizei den Missbrauch und die Zweckentfremdung von gefördertem sowie konventioniertem Wohnraum unterbinden.

Im Folgenden wird ein Überblick über die Kernmaßnahmen der Wohnreform gegeben:

Einführung Modell Gemeinnütziger Mietwohnbau +
(in Kraft seit 1. Juli 2025)

Die im Rahmen der Wohnreform eingeführte Maßnahme macht es gemeinnützigen Trägern und Gemeinden möglich, nicht nur Wiedergewinnungsprojekte, sondern auch Neubauprojekte zu verwirklichen. Ziel ist es, neben dem freien Markt und dem WOBI eine dritte Säule auf dem Südtiroler Mietmarkt zu etablieren und landesweit bezahlbaren Mietwohnraum in großem Umfang zu schaffen. Das Land fördert den Neubau mit bis zu 55 % der Planungs- und Baukosten, bei langem Leerstand mit bis zu 65 %. Als Gegenleistung werden die Wohnungen für 30 Jahre lang zweckgebunden und zu einem gedeckelten Mietpreis (mindestens 5 % unter dem Landesmietzins) an Ansässige vergeben. Allein im vergangenen ersten Jahr wurden zwischen Wiedergewinnung und Neubau landesweit insgesamt 8 Projekte eingereicht, wobei in Summe knapp 100 Wohnungen entstehen.

Neues Bausparmodell +
(in Kraft seit 1. September 2025)

Mit der Weiterentwicklung des bewährten Modells werden junge Menschen und Familien noch gezielter unterstützt. Für Antragsteller unter 36 Jahren sank die Mindestbeitragszeit im Zusatzsparen von 8 auf 5 Jahre, während sich die mögliche Darlehenssumme um 25.000 Euro erhöhte. Zudem wurde der Zinssatz auf attraktive 0,7 % gesenkt. Paare profitieren von einer flexibleren Einschreibedauer. Familien von Laufzeitverlängerungen bei Zuwachs und auch für „Heimkehrer“ wurde der Zugang durch die Möglichkeit einer Einmalzahlung deutlich erleichtert.

Neuregelung der Wohnbauförderung – Beiträge für Kauf, Bau und Sanierung +
(in Kraft seit 1. Februar 2026)

Der Hauptfeiler der Wohnbauförderung wurde grundlegend entbürokratisiert und finanziell aufgewertet. Die Verschlankung des Regelwerks und die Digitalisierung machen die Verfahren deutlich unbürokratischer, zugänglicher und spürbar schneller. Gleichzeitig sorgt die substanzielle Anhebung der Beiträge und Einkommensgrenzen für eine verstärkte Unterstützung des Mittelstandes.

Digitalisierung der Wohnbauförderung +
(in Kraft seit 1. Februar 2026)

Die Einreichung von Gesuchen für neue Anträge erfolgt papierlos und ausschließlich digital über das Bürgerportal myCivis. Die Digitalisierungsarbeiten in der Abteilung Wohnbau laufen weiterhin auf Hochtouren: Ziel ist nach deren Abschluss eine weitestgehende Automatisierung der internen Prozesse auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz, um die Bearbeitung der Gesuche massiv zu beschleunigen.

Begünstigtes Darlehen +
(in Kraft seit 1. Januar 2026)

Einführung einer neuen, dritten Förderschiene im Rahmen der Wohnbauförderung, die mit den Verlustbeiträgen für Bau, Kauf und Wiedergewinnung sowie dem Bausparen kumulierbar ist. Das Konzept fußt auf der Gewährung des Darlehens zu festgelegten Konditionen durch konventionierte Banken, kombiniert mit einem unterstützenden Landesbeitrag zugunsten des Darlehensnehmers. Die Darlehenssummen betragen bis zu 250.000 Euro für Einzelpersonen und 350.000 Euro für Paare. Der jährliche Landesbeitrag wird für die Hälfte der Laufzeit, maximal für 10 Jahre, berechnet auf Basis der jeweiligen Restschuld am Jahresende.

Konsequente Kontrollen gegen Wohnungsmissbrauch +

Ein zentrales Kernanliegen der Wohnreform ist die konsequente Eindämmung der missbräuchlichen Nutzung von gefördertem und konventioniertem Wohnraum durch intensivierte Kontrollen und höhere Strafen, besonders bei illegaler touristischer Vermietung. Dafür wurde die Kontrollzuständigkeit für alle Gemeinden verpflichtend an die Agentur für Wohnbauaufsicht (AWA) übertragen. Zudem wurde das Personal der Agentur deutlich aufgestockt und ein Abkommen mit der Finanzpolizei geschlossen (unterzeichnet am 24. Juli 2025) sowie die Strafen deutlich erhöht. Das Ergebnis spricht für sich: bereits im Jahr 2025 hat die Wohnbauaufsicht ihre Kontrollen fast verdoppelt.

Sozialer Wohnbau +
WOBI-Wohnungen für den Mittelstand +
in Kraft seit 1. Oktober 2024

Beschluss der Kriterien für das Modell „Wohnen zum bezahlbaren Mietzins“. Personen, welche zwar die Zulassungskriterien für den sozialen Wohnbau erfüllen, jedoch wegen eines zu hohen Einkommens bislang von der Sozialmiete ausgeschlossen waren, können seit Inkrafttreten um eine WOBI-Wohnung ansuchen. Das Projekt öffnet den sozialen Wohnbau für den Mittelstand und fördert die soziale Durchmischung. Im Jänner 2025 erfolgte das Ausschreibeverfahren für 60 Wohnungen in Bozen und 30 Wohnungen in Meran; im Oktober 2025 eine für sieben Wohnungen in Brixen. Demnächst soll das derzeitige, bürokratisch aufwendige Zuweisungsverfahren für Wohnungen zum bezahlbaren Mietzins an jenes des sozialen Wohnbaus angeglichen werden. Anstelle von eigenen Ausschreibungen und Rangordnungen für jedes einzelne Verfahren werden künftig permanente Rangordnungen auf Gemeindeebene gebildet, auf die für die Zuweisung zugegriffen werden kann.

Anpassung der WOBI-Mindestmiete +
in Kraft seit 1. März 2025 bzw. 1. Januar 2026

Die Kurskorrektur beim WOBI-Mietzins sorgt für mehr Ausgewogenheit und Gerechtigkeit innerhalb des sozialen Netzes. Durch die zweimalige Anpassung der Mindestmiete – im März 2025 von 50 auf 80 Euro und im Januar 2026 auf 120 Euro – wird ein leistbares Mindestmaß an Eigenverantwortung eingefordert. Dies stellt sicher, dass die soziale Aufgabe des WOBI für die Allgemeinheit nachvollziehbar und akzeptiert bleibt. Die Mieten federn soziale Härten ab und orientieren sich am Einkommen, während eine angemessene Beteiligung die Wertschätzung des Wohnraums sichert.

Reorganisation des WOBI +
in Kraft seit 15. Mai 2026

Um das Wohnbauinstitut zukunftsfit aufzustellen, wurde eine Neuordnung der Verwaltungsorgane beschlossen, um die Effizienz zu steigern und Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Der Verwaltungsrat übernimmt künftig die primäre Aufgabe, im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Umsetzung der strategischen Vorgaben und Zielsetzungen der Landesregierung sicherzustellen. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats wird angepasst, wobei das Vorschlagsrecht einzelner Interessengruppen entfällt. Die Genehmigung der Satzung und ihrer Änderungen erfolgt künftig durch das Land. Auch die Ernennung des Generaldirektors erfolgt im Einvernehmen mit der Landesregierung. Einige derzeit dem WOBI-Präsidenten zustehende Verwaltungsbefugnisse werden an den Generaldirektor übertragen, entsprechend einer effizienten Aufteilung der Aufgaben zwischen Verwaltungsorganen und Führungskräften.

Null-Toleranz für Regelbrecher +
in Kraft seit 22. Oktober 2024

Mietern von WOBI- oder Gemeindewohnungen, die wiederholt gegen die Mieterordnung verstoßen, wird künftig der Beitrag für Wohnnebenkosten gestrichen. Damit wird der bestehenden Gesetzesrahmen besser ausgenutzt, um ein klares Zeichen zu setzen, dass gesetzeswidriges Verhalten nicht toleriert wird und Mieter, die sich nicht an die Regeln halten, mit spürbaren Konsequenzen rechnen müssen.

WOBI-Vorkaufsrecht beim Wohnen mit Preisbindung +
in Kraft seit 21. November 2025

Das WOBI erhält bei Projekten für Wohnungen mit Preisbindung in Gemeinden mit Wohnungsnot ein Vorkaufsrecht für 30 Prozent des Wohnraums. Diese Wohnungen werden als günstige Mietwohnungen für den Mittelstand und junge Menschen bereitgestellt, um eine attraktive Alternative zum Eigentum zu bieten.

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