Für 2026 wurden bis Ende August 17 Ansuchen im Landesamt für Wohnbauförderung eingereicht – Wohn-Landesrätin Mair zeigt sich erfreut über großen Anklang des seit 2025 verfügbaren Fördermodells
BOZEN (LPA). Seit 2025 bietet das Land Südtirol mit dem gemeinnützigen Mietwohnbau ein neues Modell, um mehr bezahlbaren Wohnraum in Südtirol zu schaffen. Ende August ist die Frist zum Einreichen der Gesuche für das Jahr 2026 abgelaufen und 17 öffentliche oder gemeinnützige Träger haben ihr Interesse bekundet, Wohnprojekte umzusetzen. Werden alle Anträge angenommen, können rund 150 neue Mietwohnungen mit begünstigtem Mietzins errichtet bzw. zur Verfügung gestellt werden.
„Rund 150 geplante Mietwohnungen im laufenden Jahr und rund 220 Wohnungen insgesamt sind für ein Modell, das erst seit gut einem Jahr besteht, ein erfreulicher und vielversprechender Start“, betont Wohn-Landesrätin Ulli Mair. Die Zahlen zeigten, dass mit der neuen Förderschiene ein wichtiger Impuls gesetzt worden sei. „Viele engagierte Träger im ganzen Land ergreifen die Initiative und möchten dringend benötigten Wohnraum schaffen“, freut sich Mair. „Wo die Voraussetzungen erfüllt sind, wollen wir dafür sorgen, dass die Projekte möglichst schnell auf den Weg gebracht werden.“
Vor allem Sanierungs- und Wiedergewinnungsprojekte eingereicht
Die 17 Ansuchen beziehen sich nicht nur auf Neubauten, sondern überwiegend auf Sanierungs- und Wiedergewinnungsvorhaben. „Das ist erfreulich, denn es hat sich gezeigt, dass das neue Modell auch die Nutzung des vorhandenen Baubestands fördert. Andererseits ist dies in dieser ersten Phase der neuen Förderschiene auch nachvollziehbar, denn Neubauprojekte haben, was die Schaffung der urbanistischen Voraussetzungen und die Planung anbelangt, längere Vorlaufzeiten als die Wiedergewinnung“, erklärt Mair. Auf Gemeindeebene sei es nun aber auch essenziell, geeignete neue Flächen für die Siedlungserweiterung bereitzustellen.
Was die Träger betrifft, so handelt es sich vorwiegend um Pfarreien und andere kirchliche Organisationen, da diesen vielfach bereits ungenutzter Baubestand zur Verfügung steht, der durch den gemeinnützigen Wohnbau einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden kann, aber auch um Gemeinden und andere Träger, etwa Stiftungen.
Neben mehreren kleineren Vorhaben mit bis zu 10 Wohnungen wurden auch größere Projekte mit bis zu 30 Unterkünften eingereicht. „Das zeigt, dass das Modell sowohl bei kleineren lokalen Projekten als auch bei größeren Wohnbauvorhaben eingesetzt werden soll“, betont Mair. Derzeit kämen die meisten Anfragen aus der Peripherie, in den größeren Städten gebe es noch Nachholbedarf.
Die eingereichten Gesuche werden nun vom Landesamt für Wohnbauförderung auf das Vorhandensein der Voraussetzungen für die Förderung geprüft.
Seit dem Start des gemeinnützigen Mietwohnbaus als neues Fördermodell (das LPA hat berichtet) wurden Finanzierungen für insgesamt rund 220 Wohneinheiten beantragt. Der Mietzins für derart geförderte Wohnungen muss mindestens fünf Prozent unter dem Landesmietzins liegen. Die Projektträger verpflichten sich, für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren die Wohnungen an Ansässige zu festgelegten Bedingungen zu vermieten und erhalten dafür einen Beitrag des Landes für die Planungs- und Baukosten.



