13
Jan

Die Unsicherheit, die seit der schriftlichen Aufforderung des Südtiroler Sanitätsbetriebes zur Einwilligung der Verarbeitung sensibler Daten in der Südtiroler Bevölkerung vorherrscht, ist enorm.  Vor allem der Satz: „Sollten Sie die Zustimmung für die Verarbeitung Ihrer Daten verweigern, kann der Sanitätsbetrieb keine sanitären Leistungen zu Ihren Gunsten durchführen“ sorgt für Aufregung und Unverständnis.

Die Landesregierung wird ersucht, folgende Fragen im Sinne der Geschäftsordnung schriftlich zu beantworten:

  1. Warum ist der Südtiroler Sanitätsbetrieb nicht schon längst in Besitz dieser Daten, wo doch bekannter weise der Ressortdirektor des Gesundheitsassessorates, Dr. Zerzer, Informatiker ist?
  2. Ist der „informatische“ Brückenschlag von den 4 ehemaligen Sanitätsbetrieben zum einzigen Sanitätsbetrieb ausgeblieben, so wie auch das KIS (Krankenhausinformatiksystem) bereits kläglich gescheitert ist?
  3. Wie viele Schreiben wurden verschickt und wie viel hat diese Aktion zur Einholung der Einwilligung der sensiblen Daten insgesamt gekostet?
  4. Haben dieses Schreiben auch die in Südtirol gemeldeten Ausländer erhalten?
  5. Stimmt es, dass der Sanitätsbetrieb im Falle einer fehlenden Zustimmung von Bürgern für diese keine sanitären Leistungen durchführt?
  6. Wenn ja, wie ist das zu rechtfertigen? Wenn nein, auf welche Weise werden die Bürger darüber aufgeklärt?
  7. Stimmt es, dass diese Information im Rahmen eines Zielvorhabens erfolgt ist?
  8. Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich und welche Vergütung hat er dafür erhalten?
  9. Gibt es einen Termin, innerhalb welchem die zugestellten Briefe an den Sanitätsbetrieb zurückzuschicken sind und innerhalb welchem die Daten verarbeitet sein werden?
  10. Wer führt diesen enormen Arbeitsaufwand durch und welche Kosten erwachsen daraus?

L. Abg. Ulli Mair

Kategorie : Landtagsanfragen

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