Die Unsicherheit, die seit der schriftlichen Aufforderung des Südtiroler Sanitätsbetriebes zur Einwilligung der Verarbeitung sensibler Daten in der Südtiroler Bevölkerung vorherrscht, ist enorm. Vor allem der Satz: „Sollten Sie die Zustimmung für die Verarbeitung Ihrer Daten verweigern, kann der Sanitätsbetrieb keine sanitären Leistungen zu Ihren Gunsten durchführen“ sorgt für Aufregung und Unverständnis.
Die Landesregierung wird ersucht, folgende Fragen im Sinne der Geschäftsordnung schriftlich zu beantworten:
- Warum ist der Südtiroler Sanitätsbetrieb nicht schon längst in Besitz dieser Daten, wo doch bekannter weise der Ressortdirektor des Gesundheitsassessorates, Dr. Zerzer, Informatiker ist?
- Ist der „informatische“ Brückenschlag von den 4 ehemaligen Sanitätsbetrieben zum einzigen Sanitätsbetrieb ausgeblieben, so wie auch das KIS (Krankenhausinformatiksystem) bereits kläglich gescheitert ist?
- Wie viele Schreiben wurden verschickt und wie viel hat diese Aktion zur Einholung der Einwilligung der sensiblen Daten insgesamt gekostet?
- Haben dieses Schreiben auch die in Südtirol gemeldeten Ausländer erhalten?
- Stimmt es, dass der Sanitätsbetrieb im Falle einer fehlenden Zustimmung von Bürgern für diese keine sanitären Leistungen durchführt?
- Wenn ja, wie ist das zu rechtfertigen? Wenn nein, auf welche Weise werden die Bürger darüber aufgeklärt?
- Stimmt es, dass diese Information im Rahmen eines Zielvorhabens erfolgt ist?
- Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich und welche Vergütung hat er dafür erhalten?
- Gibt es einen Termin, innerhalb welchem die zugestellten Briefe an den Sanitätsbetrieb zurückzuschicken sind und innerhalb welchem die Daten verarbeitet sein werden?
- Wer führt diesen enormen Arbeitsaufwand durch und welche Kosten erwachsen daraus?
L. Abg. Ulli Mair
Ernennung von Dr. Marco Cappello zum Verwaltungsdirektor des Sanitätsbetriebes Bozen
Am 31. Dezember 2009 wurde der von Dr. Renzo Corazzola, ehemaliger Verwaltungsdirektor des Sanitätsbetriebes Bozen ausgearbeitete Beschluss Nr. 320 genehmigt, mit welchem Dr. Marco Cappello zu seinem Nachfolger ernannt wurde. Im beschließenden Teil des besagten Beschlusses sind 4 Punkte enthalten, wobei Punkt 3 nicht transparent und klar verständlich ist. Es geht dabei um die Genehmigung des privatrechtlichen Vertrages, welcher das Arbeitsverhältnis und die wirtschaftliche Behandlung regelt. Deren Klauseln werden von der Landesregierung festgelegt.
Die Landesregierung wird ersucht, folgende Fragen im Sinne der Geschäftsordnung schriftlich zu beantworten:
- Seit wann ist Dr. Renzo Corazzola in Rente?
- Welches sind die Klauseln, von denen in Punkt 3 des beschließenden Teiles die Rede ist und von der Landesregierung festgelegt werden sollen?
- Was beinhalten diese?
- Wie kann es sein, dass Dr. Corazzola, gemeinsam mit dem Generaldirektor, dem Sanitätsdirektor und dem Pflegedirektor einen Beschluss genehmigt, wo wesentliche Kriterien erst im Nachhinein von der Landesregierung beschlossen werden?
- Wurde die Stelle des Verwaltungsdirektors ausgeschrieben? Wenn ja, wie viele und welche Personen haben sich beworben? Wenn nein, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Nachbesetzung?
- Wurden die Klauseln von der Landesregierung bereits festgelegt? Wenn ja, mit welchem Beschluss? (bitte den Beschluss beilegen)
L. Abg. Ulli Mair